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Baurecht, Architektenrecht, Ingenieurrecht

Das Baurecht mit dem Recht der Architekten und Fachingenieure ist dadurch geprägt, dass ein Werkerfolg geschuldet wird, der von mehreren Baubeteiligten gemeinsam herbeizuführen ist. Neben individuellen Fehlleistungen in der Planung und Ausführung entstehen Koordinierungsschwierigkeiten, insbesondere an den Schnittstellen der Gewerke und schließlich Fehler des Bauwerks, die nicht selten Auswirkungen über ihren eigentlichen Ursachenbereich hinaus haben. Änderungen in Ablauf, Planung oder Ausführung, sei es auf Wunsch des Bauherrn oder durch den fortschreitenden Erkenntnisprozess erzwungen, erhöhen dabei die jeweiligen Risiken. Die Folgen sind Baumängel, Bauzeitverzögerungen und Bausummenüberschreitungen, die mit der Größe des Vorhabens exponentiell zunehmen.

In diesem Baugeschehen beraten und vertreten wir Architekten, Fachingenieure, ausführende Unternehmen und Bauherrn in Bereichen wie:

  • Verhandlung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Bauverträgen und Kooperationsvereinbarungen
  • Architektenhaftung und Ingenieurhaftung, in Abstimmung mit den jeweiligen Haftpflichtversicherern
  • Vergaberecht

Bei einer gekonnten juristischen und bautechnischen Analyse bleiben wir nicht stehen, sondern streben mit Ihnen und den übrigen Baubeteiligten vernünftige Lösungen an.

Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren führen wir konsequent durch auf der Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrung gerade auf diesem Gebiet.

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