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Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts – sowohl vor als auch nach dem Erbfall.

Ein Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung bei der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge durch lebzeitige Maßnahmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und bei der Testamentsgestaltung. Wer eine durchdachte Vermögensnachfolge anstrebt, die Streitigkeiten nach Eintritt des Erbfalls ebenso vermeiden hilft wie unnötige Steuerbelastungen bei Sicherstellung der Versorgung des überlebenden Ehegatten, benötigt eine kompetente erbrechtliche Beratung, damit die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht bietet, maßgeschneidert auf den Einzelfall mit seinen Besonderheiten optimal genutzt werden.

Nach Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Erbfall, beispielsweise bei Streitigkeiten um das Erbe, aus Vermächtnissen, wegen Pflichtteilsansprüchen oder zwischen Miterben.

 

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