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Haftpflichtrecht, Regressverfolgung und Regressabwehr

 

Wir beraten und vertreten in der Durchsetzung und Abwehr von Haftpflicht- und Regressansprüchen.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden hier

  • Schadensereignisse insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich

In diesem Segment vertreten wir insbesondere Versicherer in der Regressverfolgung, wie auch Regressgegner in der Regressabwehr.

Unsere langjährige Erfahrung und fundierte Expertise bei der Bewältigung von Großschadensereignissen – technische Schäden, Sachschäden, Betriebsunterbrechungsschäden – kommt Ihnen dabei zugute.

Unsere weiteren Schwerpunkte auf dem Gebiet des Haftpflichtrechts liegen in den Bereichen der

  • Architektenhaftung und Ingenieurhaftung
  • Anwaltshaftung, Notarhaftung und Steuerberaterhaftung
  • Expertenhaftung / Sachverständigenhaftung
  • Unternehmensleiterhaftung (D & O) sowie der
  • Arzthaftung

Hier beraten und vertreten wir vor allem die in Anspruch genommenen Unternehmen und Freiberufler, in jeweiliger Abstimmung mit deren Haftpflichtversicherern, in der Anspruchsabwehr, aber auch Geschädigte bei der Anspruchsdurchsetzung.

 

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