Die Kernkompetenzen von Holtkamp Fassnacht liegen in der außergerichtlichen Beratung sowie der Durchsetzung der Mandanteninteressen in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen insbesondere auf den Rechtsgebieten
Mit diesem Leistungsspektrum sind Holtkamp Fassnacht für mittelständische Unternehmen als Rechtsabteilung tätig, beraten und vertreten Kreditinstitute und Versicherer ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen.